Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegendes (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die Vertragsbeziehungen von Rahel Hänggi bzw. dem Einzelunternehmen Rahel Hänggi – Textbüro (im Folgenden: Beauftragte) mit Sitz in 4242 Laufen und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber).
2. Zustandekommen des Vertrags
- Im Vorfeld zu jedem Auftrag führt die Beauftragte mit dem Auftraggeber ein telefonisches oder persönliches Erstgespräch. Dieses Gespräch ist für den Auftraggeber kostenlos.
- Sobald der Auftrag an die Beauftragte mündlich oder schriftlich definitiv erteilt wird, stellt dies den Abschluss des Vertrags zwischen der Beauftragten und dem Auftraggeber dar.
3. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle mit der Beauftragten geschlossenen Verträge.
4. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
- Die Beauftragte verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen.
- Die Beauftragte behandelt ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich.
5. Auftragsbestätigung
Auf Wunsch erstellt die Beauftragte eine Auftragsübersicht oder Auftragsbestätigung.
6. Offerte
- Wenn es möglich ist und der Auftraggeber es wünscht, schickt die Beauftragte einen Kostenvoranschlag. Dieser ist kostenfrei und richtet sich nach dem aktuellen Honorarsatz der Beauftragten.
- Schriftliche Angebote und Offerten sind ab Datum der Erstellung jeweils 90 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Spesen
- Im Honorar sind Spesen wie Telefon- und Portospesen sowie Kopierkosten enthalten.
- Die Beauftragte nutzt für Reisen die öffentlichen Verkehrsmittel, die Reisezeiten werden aber nach effektivem zeitlichem Aufwand verrechnet.
- Für Reisen innerhalb des Tarifverbundes Nordwestschweiz übernimmt die Beauftragte die Fahrkosten, für Reisen ausserhalb des Tarifverbundes Nordwestschweiz verrechnet die Beauftragte die effektiven Fahrtkosten (SBB: 2. Klasse ohne Halbtax-Abo).
- Falls die Beauftragte auswärts essen und/oder übernachten muss, stellt sie die Kosten eins zu eins in Rechnung und belegt sämtliche Ausgaben mit Quittungen.
8. Mehrwertsteuer
Alle Aufträge, die zum aktuellen Zeitpunkt abgeschlossen werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Beauftragte behält es sich jedoch vor, die Mehrwertsteuer jederzeit nach Abschluss eines Auftrags oder bei einer Teilrechnung in Rechnung zu stellen.
9. Mehraufwand
Entsteht ein Aufwand, der in der Auftragsübersicht oder der Offerte nicht enthalten ist (z. B. wegen konzeptionellen Änderungswünschen), informiert die Beauftragte den Auftraggeber und teilt mit, welche Kosten dadurch zusätzlich entstehen.
10. Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen
- Je nach Auftrag oder Abmachung erstellt die Beauftragte eine Rechnung zur Vorauszahlung, eine Teilrechnungen, monatliche Rechnungen oder eine einzelne Rechnung nach Abschluss des Auftrags. Die Aufwände werden detailliert dargestellt.
- Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
11. Korrekturschleife
- Wird der fertige Text oder das fertige Konzept dem Auftraggeber überreicht, hat dieser innerhalb von 15 Tagen Zeit, Änderungs- oder Korrekturwünsche anzubringen.
- Eine Korrekturschleife ist kostenfrei.
- Sollten die Änderungswünsche den vereinbarten Rahmen sprengen oder von den Vorgaben abweichen, werden die Kosten zu den üblichen Preisen verrechnet
12. Reduktion / Annullierung
Wenn der Auftraggeber einen Auftrag nachträglich reduziert oder annulliert, verrechnet die Beauftragte die bis dahin geleistete Arbeit.
13. Erwähnungsrecht
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, behält die Beauftragte das Recht, die für den Auftraggeber erbrachten Werke und Leistungen zur Eigenwerbung auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder auf sonstigen elektronischen oder analogen Verbreitungswegen zum Zwecke der Eigenwerbung – unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers – zu erwähnen und zu zitieren.
14. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Beauftragte ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
15. Geistiges Eigentum / Urheberrecht / Nutzungsrecht
- Das Urheberrecht an Konzepten, Texten und Slogans bleibt bei der Beauftragten. An den Auftraggeber gehen alle Nutzungs- und Verwendungsrechte über, sobald die Rechnung beglichen ist.
- Die Beauftragte erhält die Nutzungsrechte derjenigen Unterlagen, die der Auftraggeber ihr im Rahmen des Auftrags zur Verfügung stellt.
16. Verantwortung und Haftung
- Mit dem OK/GzD liegt die Verantwortung für den gesamten Text (inkl. Zahlen oder Daten, Preise und Telefonnummern sowie die korrekte Schreibweise von Namen) bei dem Auftraggeber. Für Fehler, die Dritte machen oder verursachen, lehnt die Beauftragte jede Haftung ab.
- Bei sämtlichen Text-, Korrektur- oder Lektoratsarbeiten liegen Inhalte mit rechtlichem Charakter wie Impressum, Cookie- oder Datenschutzrichtlinien, Nutzungsbedingungen, AGB oder ähnliche Inhalte weder im Auftragsrahmen noch in der Verantwortung der Beauftragten.
17. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Soweit diese AGB nichts anderes definieren, gilt die Bestimmung des Obligationenrechts für einfache Aufträge.
Stand: 13.01.2023